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Der Bundestag diskutiert in der kommenden Legislaturperiode ein vollkommen neues Wahlsystem. Damit soll der sinkenden Wahlbeteiligung auf Kommunaler-, Landes- und Bundesebene entgegengetreten werden.
Knapp über 70% Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen, 60% bei Landtagswahlen, unter 50% bei Kommunalwahlen und knapp 40% bei Europawahlen, Tendenz weiter sinkend - ein Fiasko für die Demokratie. Der Wählerschwund rüttelt an der Legitimation eines jeden gewählten Abgeordneten. Diskussionen wie diesem Trend entgegengewirkt werden könnte gibt es schon lang, aber außer müden Fernsehspots zur Wahlanimation und dem Vorschlag eines Strafgeldes für Nichtwähler kam bisher nichts.
Eine unabhängige Expertenkommission hat nun ein Konzept ausgearbeitet um zukünftig wieder zufriedenstellende Wahlbeteiligungen zu erzielen. Nach den uns vorliegenden Informationen besteht dieses Konzept aus zwei Säulen. Zum einen die Einbindung von Wählern ins parlamentarische Geschehen und zum anderen die Einführung einer Wahllotterie. In der Wahllotterie kommen 20% der Einnahmen, die die Parteien dafür erhalten das man sie wählt (Wahlkampfkostenerstattung) unter allen Wählern zur Verlosung (natürlich steuerfrei!). Am Beispiel der Bundestagswahl 2009 bedeutet dies ca. 40 Mill. Euro. Dieser Betrag wird gesplittet in 20x1Mill, 100x100.000, 500x10.000 und 5000x1.000 Euro. Bei der Einbindung von Wählern ins parlamentarische Geschehen wird der prozentuelle Anteil von Nichtwählern (dieser wird zukünftig geschätzt lediglich 5 – 7% betragen) umgelegt in Abgeordnetensitze, die unter den Bundesbürgern die gewählt haben zur Auslosung kommen. Um zu vermeiden, dass überproportional viele der ausgelosten Wähler ihr Abgeordnetenmandat nicht wahrnehmen, wird bei der Abgabe des Wahlscheins in der Wählerliste festgehalten ob man prinzipiell bereit ist ein Mandat zu übernehmen. Selbstverständlich werden auch diese Abgeordneten mit den gleichen Sätzen vergütet wie ordentlich gewählte (inklusive steuerfreier Kostenpauschale). Ausgeloste Abgeordnete erhalten einen eigenen Fraktionsstatus,- falls es ein einzelner jedoch wünscht kann er eine der im Bundestag vertretenen Parteien als „Mentor“ wählen und sich dieser Fraktion anschließen. Eine Prüfung ob die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags diesbezüglich geändert werden muss findet bereits statt.
Für Landtags- und Kommunalwahlen wurde das Konzept nur unwesentlich modifiziert,- in Bezug auf die Wahllotterie bei Kommunalwahlen natürlich mit deutlich kleineren Ausschüttungen. Dafür soll es dort zuerst umgesetzt und auf die Bevölkerungsakzeptanz hin getestet werden. Da bei Europawahlen das Wahlsystem von den einzelnen Mitgliedsländern bestimmt wird könnte bereits für 2014 das Konzept - zumindest in Deutschland - zur Anwendung kommen.
Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden, wenn es Neues darüber zu berichten gibt.
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