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Memmingen, den 20.02.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Änderungsgenehmigung (15.30-3736-MM-1) vom 09.07.2004 gemäß §§ 8 Abs. 5 i.V.m. 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), ehemals NATO-Flugplatz Memmingen, jetzt Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG, werden unter A.II.3.1.3 Bereiche definiert, in denen die unter A.II.3.1.1 bezeichneten Pegel überschritten werden. Für die Gemarkung Memmingen beginnen die Bereiche erst mit der Hausnummer 63 und enden bei der Hausnummer 73. Da jedoch insbesondere bei Landeanflügen unser Anwesen direkt überflogen wird, lässt das nur den Schluss zu, dass ihnen entweder bei der Änderungsgenehmigung ein Fehler unterlaufen ist, oder dass die Anflugrouten, die als Ausgangspunkt für ihre Festlegung dienten, nicht mit den tatsächlichen übereinstimmen. Da die Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG nicht, wie unter A.II.3.4 beschrieben eine Anlage zur Messung des Fluglärms nach § 19 a LuftVG in 2010 eingerichtet hat und betreibt (Vorraussetzung nach A.II.3.3 wurde in 2009 erfüllt) wurde von uns nun ein Antrag auf Schalldruckpegelmessungen (nach A.II.3.1.3 - letzter Absatz) gestellt.
Unser Antrag an die Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG wurde wie folgend begründet:
1. Laut Änderungsgenehmigung (15.30-3736-MM-1) vom 09.07.2004 wären sie im Jahr 2010 dazu verpflichtet gewesen Schallpegelmessungen durchzuführen (Siehe A.II.3.4). Dies ist bis jetzt unterblieben.
2. Die in der Betriebsgenehmigung besonders betroffenen Gebiete (A.II.3.1.3) schließen mein Anwesen (Hoppenriedweg 61) nicht mit ein, sondern beginnen erst bei Hausnummer 63. Da jedoch bei Landeanflügen zum Airport in vielen Fällen unser Haus direkt überflogen wird, wurden die Gebiete in der Genehmigung entweder falsch ausgewiesen, oder es wird eine Route bei Landeanflügen benützt, die nicht der entspricht, wie sie ursprünglich geplant war.
3. Bei einer Entfernung von 2,4 km zum Airport (Beginn der eigentlichen Landebahn) und einem Landeanflugwinkel zwischen 2,5 – 3,5 Grad beträgt die Überflugshöhe über unserem Grundstück ca. 120 Meter. Zudem findet bei ca. 5% der Landeanflüge auf Höhe des Hoppenriedweges eine drastische Schuberhöhung statt. In der Konsequenz ist es uns nicht möglich die im ersten Stock befindlichen Schlafzimmer mit unseren beiden Kindern (3 Monate/ 2 Jahre) zu bewohnen. Selbst im provisorisch eingerichteten Schlafzimmer im Erdgeschoß kam es trotz geschlossener Schallschutzfenster bei nächtlichen Überflügen mit Schuberhöhung zu Aufwachphasen.
4. Wegen der geringen Überflughöhe bei Landeanflügen sind unsere Kinder beim Aufenthalt im Freien einem erheblichen Schallpegel ausgesetzt. Eine zusätzliche Schallpegelmessung im Außenbereich ist daher unabdingbar.
Sollte es bei dem Antrag an die Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG auf eine Schalldruckpegelmessung auch einer behördlichen Genehmigung bedürfen, so betrachten sie diesen Antrag gleichwohl an ihre Behörde gestellt.
Da bis spätestens zum Sommerflugplan – mit deutlich erhöhtem Flugaufkommen - eine entsprechende Anlage zur Schalldruckpegelmessung installiert sein sollte, möchten wir Sie bitten, diesen Antrag in der gebotenen Eile zu bearbeiten und baldmöglichst auf den von uns geschilderten Sachverhalt zu antworten, bzw. uns einen Bescheid über unseren Antrag zukommen lassen.
Bezüglich der Lärmgutachten in der o. g. Änderungsgenehmigung (lärmtechnisches Gutachten des TÜV Süddeutschland, lärmmedizinische Stellungnahme von Univ.- Prof. Dr. med. Klaus Scheuch, Arzt für Arbeits-, Umwelt und Sozialmedizin, vom 19.09.2003.) erschließt sich für mich nicht eindeutig in wie weit, oder ob überhaupt, Auswirkungen von Schallimmissionen, wie sie von landenden Flugzeugen in der von mir geschilderten Höhe emittiert werden, auf den Organismus von Babys und Kleinkindern hinreichende Berücksichtigung fanden. Ich erwarte von ihnen hierzu eine eindeutige Stellungnahme.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen der Vielzahl vom Fluglärm betroffener Bürger in und um Memmingen, dieses Schreiben und eine darauf folgende Antwort im Internet veröffentlicht wird. Die Eingangsadresse lautet: http://www.nyls.de/FluglaermMM.aspx
Mit freundlichen Grüßen
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