Schreiben an das Luftamt Süd wegen Antrag auf Schalldruckpegelmessung (Airport Memmingen)

Memmingen, den 20.02.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,


laut Änderungsgenehmigung (15.30-3736-MM-1) vom 09.07.2004 gemäß §§ 8 Abs.
5 i.V.m. 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), ehemals NATO-Flugplatz
Memmingen, jetzt Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG, werden unter A.II.3.1.3
Bereiche definiert, in denen die unter A.II.3.1.1 bezeichneten Pegel überschritten
werden. Für die Gemarkung Memmingen beginnen die Bereiche erst mit der
Hausnummer 63 und enden bei der Hausnummer 73. Da jedoch insbesondere bei
Landeanflügen unser Anwesen direkt überflogen wird, lässt das nur den Schluss zu,
dass ihnen entweder bei der Änderungsgenehmigung ein Fehler unterlaufen ist, oder
dass die Anflugrouten, die als Ausgangspunkt für ihre Festlegung dienten, nicht mit
den tatsächlichen übereinstimmen.
Da die Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG  nicht, wie unter A.II.3.4 beschrieben eine
Anlage zur Messung des Fluglärms nach § 19 a LuftVG in 2010 eingerichtet hat und
betreibt (Vorraussetzung nach A.II.3.3 wurde in 2009 erfüllt) wurde von uns nun ein
Antrag auf Schalldruckpegelmessungen (nach A.II.3.1.3 - letzter Absatz) gestellt.


Unser Antrag an die Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG  wurde wie folgend
begründet:

      1. Laut Änderungsgenehmigung (15.30-3736-MM-1) vom 09.07.2004 wären sie 
          im Jahr 2010 dazu verpflichtet gewesen Schallpegelmessungen 
          durchzuführen (Siehe A.II.3.4). Dies ist bis jetzt unterblieben.


      2. Die in der Betriebsgenehmigung besonders betroffenen Gebiete (A.II.3.1.3) 
          schließen mein Anwesen (Hoppenriedweg 61) nicht mit ein, sondern beginnen 
          erst bei Hausnummer 63. Da jedoch bei Landeanflügen zum Airport in vielen 
          Fällen unser Haus direkt überflogen wird, wurden die Gebiete in der 
          Genehmigung entweder falsch ausgewiesen, oder es wird eine Route bei 
          Landeanflügen benützt, die nicht der entspricht, wie sie ursprünglich geplant 
          war.

      3. Bei einer Entfernung von 2,4 km zum Airport (Beginn der eigentlichen 
          Landebahn) und einem Landeanflugwinkel zwischen 2,5 – 3,5 Grad beträgt 
          die Überflugshöhe über unserem Grundstück ca. 120 Meter. Zudem findet bei 
          ca. 5% der Landeanflüge auf Höhe des Hoppenriedweges eine drastische 
          Schuberhöhung statt. In der Konsequenz ist es uns nicht möglich die im ersten 
          Stock befindlichen Schlafzimmer mit unseren beiden Kindern (3 Monate/ 2 
          Jahre) zu bewohnen. Selbst im provisorisch eingerichteten Schlafzimmer im 
          Erdgeschoß kam es trotz geschlossener Schallschutzfenster bei nächtlichen 
          Überflügen mit Schuberhöhung zu Aufwachphasen.

      4. Wegen der geringen Überflughöhe bei Landeanflügen sind unsere Kinder 
          beim Aufenthalt im Freien einem erheblichen Schallpegel ausgesetzt. Eine 
          zusätzliche Schallpegelmessung im Außenbereich ist daher unabdingbar.


Sollte es bei dem Antrag an die Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG auf eine
Schalldruckpegelmessung auch einer behördlichen Genehmigung bedürfen, so
betrachten sie diesen Antrag gleichwohl an ihre Behörde gestellt.

Da bis spätestens zum Sommerflugplan – mit deutlich erhöhtem Flugaufkommen - 
eine entsprechende Anlage zur Schalldruckpegelmessung installiert sein sollte,
möchten wir Sie bitten, diesen Antrag in der gebotenen Eile zu bearbeiten und
baldmöglichst auf den von uns geschilderten Sachverhalt zu antworten, bzw. uns
einen Bescheid über unseren Antrag zukommen lassen.

Bezüglich der Lärmgutachten in der o. g. Änderungsgenehmigung (lärmtechnisches
Gutachten des TÜV Süddeutschland, lärmmedizinische Stellungnahme von Univ.-
Prof. Dr. med. Klaus Scheuch, Arzt für Arbeits-, Umwelt und Sozialmedizin, vom
19.09.2003.) erschließt sich für mich nicht eindeutig in wie weit, oder ob überhaupt,
Auswirkungen von Schallimmissionen, wie sie von landenden Flugzeugen in der von
mir geschilderten Höhe emittiert werden, auf den Organismus von Babys und
Kleinkindern hinreichende Berücksichtigung fanden. Ich erwarte von ihnen hierzu
eine eindeutige Stellungnahme.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen der Vielzahl vom Fluglärm betroffener
Bürger in und um Memmingen, dieses Schreiben und eine darauf folgende Antwort
im Internet veröffentlicht wird.  Die Eingangsadresse lautet: 
http://www.nyls.de/FluglaermMM.aspx

 


Mit freundlichen Grüßen

 

Rss
 
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