Antrag auf Schalldruckpegelmessung (Airport Memmingen)

Memmingen, den 13.02.2011

Sehr geehrte Geschäftsleitung,

 

als Bewohner einer vom Fluglärm besonders betroffenen Wohnsiedlung in der
Gemarkung Memmingen, im Hoppenriedweg, stellen wir hiermit den Antrag auf eine
Schalldruckpegelmessung. Diese sollte sowohl in unserem Wohnhaus, als auch auf
unserem Grundstück durchgeführt werden.

Meinen Antrag begründe ich wie folgt:

1. Laut Änderungsgenehmigung (15.30-3736-MM-1) vom 09.07.2004 wären Sie
im Jahr 2010 dazu verpflichtet gewesen Schallpegelmessungen
durchzuführen (Siehe A.II.3.4) Dies ist bis jetzt unterblieben.

2. Die in der Betriebsgenehmigung besonders betroffenen Gebiete (A.II.3.1.3)
schließen unser Anwesen (Hoppenriedweg 61) nicht mit ein, sondern
beginnen erst bei Hausnummer 63. Da jedoch bei Landeanflügen zum Airport
in vielen Fällen unser Haus direkt überflogen wird, wurden die Gebiete in der
Genehmigung entweder falsch ausgewiesen, oder es wird eine Route bei
Landeanflügen benützt, die nicht der entspricht, wie sie ursprünglich geplant
war.

3. Bei einer Entfernung von 2,4 km zum Airport (Beginn der eigentlichen
Landebahn) und einem Landeanflugwinkel zwischen 2,5 – 3,5 Grad beträgt
die Überflugshöhe über unserem Grundstück ca. 120 Meter. Zudem findet bei
ca. 5% der Landeanflüge auf Höhe des Hoppenriedweges eine drastische
Schuberhöhung statt. In der Konsequenz ist es uns nicht möglich die im ersten
Stock befindlichen Schlafzimmer mit unseren beiden Kindern (3 Monate/ 2
Jahre) zu bewohnen. Selbst im provisorisch eingerichteten Schlafzimmer im
Erdgeschoß kam es trotz geschlossener Schallschutzfenster bei nächtlichen
Überflügen mit Schuberhöhung zu Aufwachphasen.

4. Wegen der geringen Überflughöhe bei Landeanflügen sind unsere Kinder
beim Aufenthalt im Freien erheblichen Schallimmissionen ausgesetzt. Eine
exakte Schalldruckpegelmessung im Außenbereich ist daher unabdingbar.

 


Da bis spätestens zum Sommerflugplan – mit deutlich erhöhtem Flugaufkommen - 
eine entsprechende Anlage zur Schalldruckpegelmessung installiert sein sollte,
möchte wir Sie bitten, diesen Antrag in der gebotenen Eile zu bearbeiten.

Dieser Antrag wird auch dem Luftamt Süd übermittelt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen der Vielzahl vom Fluglärm betroffener
Bürger in und um Memmingen, dieser Antrag und eine darauf folgende Antwort im
Internet veröffentlicht wird  Die Eingangsadresse lautet:
http://www.nyls.de/FluglaermMM.aspx

 


Mit freundlichen Grüßen

Rss
 
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