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Memmingen, den 13.02.2011
Sehr geehrte Geschäftsleitung,
als Bewohner einer vom Fluglärm besonders betroffenen Wohnsiedlung in der Gemarkung Memmingen, im Hoppenriedweg, stellen wir hiermit den Antrag auf eine Schalldruckpegelmessung. Diese sollte sowohl in unserem Wohnhaus, als auch auf unserem Grundstück durchgeführt werden.
Meinen Antrag begründe ich wie folgt:
1. Laut Änderungsgenehmigung (15.30-3736-MM-1) vom 09.07.2004 wären Sie im Jahr 2010 dazu verpflichtet gewesen Schallpegelmessungen durchzuführen (Siehe A.II.3.4) Dies ist bis jetzt unterblieben.
2. Die in der Betriebsgenehmigung besonders betroffenen Gebiete (A.II.3.1.3) schließen unser Anwesen (Hoppenriedweg 61) nicht mit ein, sondern beginnen erst bei Hausnummer 63. Da jedoch bei Landeanflügen zum Airport in vielen Fällen unser Haus direkt überflogen wird, wurden die Gebiete in der Genehmigung entweder falsch ausgewiesen, oder es wird eine Route bei Landeanflügen benützt, die nicht der entspricht, wie sie ursprünglich geplant war.
3. Bei einer Entfernung von 2,4 km zum Airport (Beginn der eigentlichen Landebahn) und einem Landeanflugwinkel zwischen 2,5 – 3,5 Grad beträgt die Überflugshöhe über unserem Grundstück ca. 120 Meter. Zudem findet bei ca. 5% der Landeanflüge auf Höhe des Hoppenriedweges eine drastische Schuberhöhung statt. In der Konsequenz ist es uns nicht möglich die im ersten Stock befindlichen Schlafzimmer mit unseren beiden Kindern (3 Monate/ 2 Jahre) zu bewohnen. Selbst im provisorisch eingerichteten Schlafzimmer im Erdgeschoß kam es trotz geschlossener Schallschutzfenster bei nächtlichen Überflügen mit Schuberhöhung zu Aufwachphasen.
4. Wegen der geringen Überflughöhe bei Landeanflügen sind unsere Kinder beim Aufenthalt im Freien erheblichen Schallimmissionen ausgesetzt. Eine exakte Schalldruckpegelmessung im Außenbereich ist daher unabdingbar.
Da bis spätestens zum Sommerflugplan – mit deutlich erhöhtem Flugaufkommen - eine entsprechende Anlage zur Schalldruckpegelmessung installiert sein sollte, möchte wir Sie bitten, diesen Antrag in der gebotenen Eile zu bearbeiten.
Dieser Antrag wird auch dem Luftamt Süd übermittelt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen der Vielzahl vom Fluglärm betroffener Bürger in und um Memmingen, dieser Antrag und eine darauf folgende Antwort im Internet veröffentlicht wird Die Eingangsadresse lautet: http://www.nyls.de/FluglaermMM.aspx
Mit freundlichen Grüßen
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