1.Schreiben an die Stadträte wegen Fluglärm

Memmingen, den 02.02.2011

 

 

 

Sehr geehrte(r) << .. >>

 

 

 

als Bewohner einer am Stadtrand von Memmingen gelegenen Siedlung, die in einer Entfernung von 2,4 km zum Allgäu Airport exakt in deren An- und Abflugschneise liegt, ist es uns ein Anliegen, Ihnen eine kurze Situationsbeschreibung zusammenzustellen.

 

Wie oben beschrieben und aus der Anlage1 zu entnehmen, liegt die Start-/Landebahn in einer Flucht zu der von uns bewohnten Siedlung. Wegen der relativen Nähe (2,4 km) und dem beim Landeanflug gewählten Winkel zwischen  2,5 - 3,5 Grad ergibt sich eine berechnete Überflugshöhe um die 120 Meter. In der Konsequenz, der durch diesen Umstand freiwerdenden Lärmemission, ist es uns nicht möglich, die im ersten Stockwerk unseres Hauses befindlichen Schlafzimmer mit unseren beiden Kindern (3 Monaten/2 Jahre) zu bewohnen. Selbst im provisorisch eingerichteten Schlafzimmer im Erdgeschoss kam es trotz geschlossener Schallschutzfenster bei unserer Tochter (2 Jahre) nachts bei Überflügen zu Aufwachphasen. Das Problem, gerade bei Landeanflügen, liegt in dem Umstand begründet, dass bei ca. 5% der Landemanöver die Triebwerksleistung genau auf Höhe des Hoppenriedweges drastisch erhöht wird. Der dabei freiwerdende Schalldruck ist dabei so stark, dass er nicht von Fenster, Decken und Wänden auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann.

Da der überwiegende Flugbetrieb im Frühjahr und Sommer stattfindet, ergibt sich natürlich auch ein Problem beim Aufenthalt von Kindern im Freien.

Schallpegelmessungen, wie sie in der Betriebsgenehmigung des Airports für das Jahr 2010 vorgeschrieben gewesen wären, wurden nicht durchgeführt, (Siehe Anlage 2 - Auszug aus der Änderungsgenehmigung vom 09.07.2004). Stattdessen wird offensichtlich eine Ausdehnung des regulären Flugbetriebes bis 23 Uhr in Erwägung gezogen.

 

Von Ihnen als Stadtrat erbitte ich eine Stellungnahme, über die von mir beschriebene Situation, das Ausbleiben der vorgeschriebenen Schallpegelmessungen und zu einer Ausdehnung des regulären Flugbetriebes bis 23 Uhr.

Es steht Ihnen frei, sich vor Ort im Hoppenriedweg ein persönliches Bild von der Situation zu machen. Die Flugpläne sind auf der Airport Seite – auch eventuelle Verspätungen – einsehbar. Bitte beachten Sie bei einer Inaugenscheinnahme, dass insbesondere die Landeanflüge das Problem sind und diese nur bei östlichen Winden, bzw. eventuell bei Windstille über dem Hoppenriedweg stattfinden.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen der Vielzahl vom Fluglärm betroffener Bürger in und um Memmingen, dieses Rundschreiben und darauf folgende Antworten im Internet veröffentlicht werden.  Die Eingangsadresse lautet:   ( .. )

Dort werden auch aktuelle Videoaufnahmen von Landeanflügen (vom Hoppenriedweg 61 aus), Schreiben an den Allgäu-Airport, das Luftamt Süd, sowie deren Antworten hinterlegt werden.

 

Dieses Schreiben wird Ihnen auch postalisch zugehen. Für eine Rückantwort per  e-mail wäre ich Ihnen sehr verbunden. ( .. )

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

      Gerhard Schmalz

 

 

 

 

  

               Map.jpg

 

                                                                           Anlage 2

Auszug aus:

 

315.30-3736-MM-1 München, 09.07.2004

NATO-Flugplatz Memmingen;

Änderungsgenehmigung gemäß §§ 8 Abs. 5 i.V.m. 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz

(LuftVG)

 

 

A.II.3.4 Die Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG hat in Abstimmung mit dem Luftamt

Südbayern Anlagen zur Messung des Fluglärms nach § 19 a LuftVG einzurichten

und zu betreiben, sobald erstmalig die Bedingung gem. 3.3 Absatz 1 eingetreten

ist.    [Schallpegelmessungen fanden nie statt!]

 

A.II.3.3 Umsetzungszeiträume

Alle unter 3.1 und 3.2 bezeichneten Schutzmaßnahmen stehen unter der aufschiebenden

Bedingung, dass erstmalig eine kalenderjährliche Bewegungszahl

von insgesamt 6.000 Bewegungen in den Flugzeugklassen P 2.1, S 5.1 und S

5.2 überschritten wird. [Dies war 2009 der Fall!]

Zu diesem Zweck hat die Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG jeweils zum 30.06.

und 31.12. des Kalenderjahrs dem Luftamt Südbayern geeignete Aufzeichnungen

zu den Flugbewegungen innerhalb der vorbezeichneten Flugzeugklassen

vorzulegen.

Das Luftamt Südbayern teilt der Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG schriftlich

mit, wenn die o.g. Flugbewegungen überschritten wurden und damit die o.g.

aufschiebende Bedingung eingetreten ist.

Nach Bekanntgabe des o.g. Schreibens des Luftamts Südbayerns ist die Air +

Park Allgäu GmbH & Co. KG verpflichtet, die Eigentümer bzw. die nach 3.1.5

Abs. 1 Berechtigten der Grundstücke der in 3.1.3 Abs. 1 und 3.2 Abs. 3 bezeichneten

Ortslagen innerhalb von 3 Monaten ab Bekanntgabe des o.g.

Schreibens zu ermitteln und zu benachrichtigen; hierbei sind die Eigentümer

bzw. Berechtigten darauf hinzuweisen, dass die Schutzmaßnahmen nach 3.1

und 3.2 nur nach Stellung eines an die Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG gerichteten

Antrags gewährt werden.

Die Air + Park Allgäu GmbH &Co. KG wird verpflichtet, ergänzend die Eigentümer

bzw. nach 3.1.5 Berechtigten der in 3.2 Abs. 3 genannten Wohnlagen spätestens

innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des o.g. Schreibens dem

Luftamt Südbayern mitzuteilen. Das Luftamt Südbayern wird sodann mit Einwilligungserklärung der Eigentümer beim zuständigen Finanzamt eine Auskunft

über den überschlägigen Bedarfswert der jeweiligen Grundstücke einholen und

der Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG mitteilen.

 

Die Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG hat spätestens innerhalb von einem Jahr

ab jeweiliger Antragstellung die Schutzmaßnahmen nach 3.1 und 3.2 umzusetzen.

Die am stärksten von Fluglärmimmissionen betroffenen Grundstücke sollen

hierbei zuerst berücksichtigt werden. Der Antrag auf Schutzmaßnahmen

nach 3.1 und 3.2 ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer/Berechtigte den Antrag

nicht innerhalb von 5 Jahren nach Zugang der Mitteilung der Air + Park Allgäu

GmbH & Co. KG stellt; hierauf sind die Eigentümer/Berechtigten im Schreiben

der Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG hinzuweisen.

Alle unter 3. festgesetzten Ansprüche stehen unter der aufschiebenden Bedingung

der Bestandskraft dieses Bescheids.

 


Rss
 
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