Einwendung zur lärmmedizinischen Stellungnahme von Prof. Dr. med. Klaus Scheuch (2010) zum Planfeststellungsantrag (6/2011) des Flughafens Memmingen.

Grundlage der lärmmedizinischen Stellungnahme ist das von der Firma Accon GmbH erstellte lärmphysikalische Gutachten. Da an den angegebenen Schallpegeln im Gutachten berechtigte Zweifel bestehen sind die Aussagen von Prof. Dr. med. Klaus Scheuch diesbezüglich zu relativieren.

 

Als einer der Autoren der sog. Fluglärmsynopse und Verfasser zahlreicher lärmmedizinischer Stellungnahmen/Gutachten sind ihm natürlich neuere Publikationen aus der Fluglärmforschung bekannt. So geht Prof. Dr. med. Klaus Scheuch auch sehr ausgiebig (S. 9 - 21) auf eine epidemiologische Studie ein.

Diese Studie, von Dr. Eberhard Greiser und Claudia Greiser durchgeführt, wurde vom Umweltbundesamt am 03/2010 publiziert. Sie trägt den Titel „Risikofaktor nächtlicher Fluglärm, Abschlussbericht über eine Fall-Kontrollstudie zu kardiovaskulären und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn“.

In der Studie 1 wurden Daten von 1,02 Millionen gesetzlich Krankenversicherter (ab 40 Jahren) in der Region Köln, Rhein-Sieg-Kreis und Rheinisch-Bergischer Kreis und Daten des Umgebungslärms (Flug-/Straßen-/Schienenlärm) ausgewertet und in Beziehung gesetzt.

Dabei ergab sich ein Zusammenhang (Anstieg) von Herz-/Kreislauferkrankungen bei Personen, die einem Fluglärm ≥ 40 dB(A) ausgesetzt waren und dem Fehlen von bzw. nicht ausreichenden Schallschutzvorkehrungen in den Wohnräumen. Bei Frauen, die nächtlichem Fluglärm ausgesetzt waren, wurde zudem ein erhöhtes Erkrankungsrisiko für Depressionen festgestellt.

 

Damit steht die Studie in ihrem Ergebnis im Widerspruch, sowohl zum bestehenden „Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm“ (das ja mit seiner Einteilung in Schutzzonen(1,2, Nacht) nach äquivalenten Dauerschallpegeln (65, 60, 55) den Anspruch erhebt, vor den Fluglärmgefahren zu schützen) wie auch zur sog. Fluglärmsynopse.

 

 

Das Ergebnis dieser Studie wird von Prof. Dr. med. Scheuch stark

kritisiert.

 

So trifft er in der Zusammenfassung (S. 18 – 21) u. a. folgende allgemeine Wertungen:

 

-„Wie in vielen anderen epidemiologischen Studien werden die Lärmbelastungen berechnet und der Adresse zugeordnet. Unterstützende Lärm-Kontrollmessungen sind nicht erfolgt.“

 

-„Es erfolgt keine Aussage zur Wohndauer in dem Haus, zur Lage  

 des Schlafzimmers u. a., damit ist keine Aussage zur tatsächlichen

 individuellen Lärmbelastung über die Zeit möglich.“

 

Genau diese Kritikpunkte könne auch für die lärmmedizinische Stellungnahme getroffen werden. Prof. Dr. med. Scheuch trifft seine Feststellungen auf rein berechneten Werten und eine Überprüfung auf Wohndauer im Haus, Lage der Schlafzimmer und damit zur individuellen tatsächlichen Lärmbelastung über die Zeit fand gleichfalls nicht statt.

 

Gerade für Babys und Kleinkinder stellt der Wohnraum den absoluten Lebensmittelpunkt dar.

 

Zu Kindern macht Prof. Dr. med. Scheuch folgende Aussagen (S. 58 – 59):

 

„Fasst man den gegenwärtigen Erkenntnisstand zusammen, so sind, basierend auf den vorliegenden Studien, besondere Betrachtungen von Kindern und Jugendlichen in den Wohnbereichen nicht erforderlich. Die zu erwartende Lärmbelastung in den Wohnbereichen für Kinder ist wesentlich niedriger als in Schulen und Kindergärten durch den selbst erzeugten Lärm.

 

Ungeachtet dieser hohen selbst erzeugten Schallpegel sind Bedingungen für eine ungestörte Entwicklung der Kinder zu realisieren. Dabei ist in den Ganztageskindergärten auch zu berücksichtigen, dass eine Mittagsruhe durchgeführt werden kann. Außerdem sind die Angaben der Lärmpegel Mittelungspegel über eine bestimmte Zeit, während der es auch deutlich leiser oder lauter sein kann, was für die Arbeit mit den Kindern zu berücksichtigen ist.

 

Auch wenn die Datenlage zu negativen Effekten von Verkehrslärm bei Kindern unzureichend ist und erheblicher Forschungsbedarf besteht, ist von einer grundsätzlichen Schutznotwendigkeit bei Kindern auszugehen. Deshalb werden auch in der Synopse Sonderregelungen für Kindergärten und Schulen vorgeschlagen, um weitgehend sicherzugehen, dass die Entwicklung der Kinder durch solche Einflüsse nicht gestört wird.“

 

Die in den drei Absätzen getätigten Aussagen sind nicht nur bemerkenswert inkonsistent, sondern offenbaren eine geistige Grundhaltung in Bezug auf Kinder, die ihn als Lärmforscher/Gutachter indiskutabel machen.

 

Fluglärm wird von Kindern völlig anders empfunden wie der von ihnen selbst erzeugte Lärm.

„Kinderlärm“ ist eine natürliche Schallquelle und keine synthetische. „Kinderlärm“ ist Kommunikation und Ausdruck von Emotion (Freude, Schmerz, Ärger).

Fluglärm ist „Müll“.

 

Gerade im persönlichen Wohnumfeld (Haus, Garten, also dem Lebensmittelpunkt) muss für Kinder die gleiche Schutznotwendigkeit/-würdigkeit gelten, wie in Schulen und Kindergärten.

Das Wohnumfeld befindet sich oft direkt unterhalb von An-/Abflugrouten, mit Schallpegeln im Außenbereich von z. T. jenseits von 90 dB(A).

Schallpegel von ca. 95 dB(A) führen bei Kleinkindern (ca. 1,5 - 2,5 Jahren) zu Panikattacken mit Fluchtreflex, Orientierungslosigkeit und Gleichgewichtsstörungen.

Da für Kinder die Nachtzeit nicht erst ab 22 Uhr beginnt und sie gerade während der Einschlafphase sehr sensibel auf Lärm reagieren, sind sie in Räumen ohne ausreichenden Schallschutz sehr hohem Stress ausgesetzt.

 

Gerade deshalb ist es zwingend erforderlich, bei Kindern besondere Betrachtungen in den Wohnbereichen vorzunehmen.

 

Doch Prof. Dr. med. Scheuch schreibt:

 

(s. o.)

1.Absatz, 1. Satz

 

„Fasst man den gegenwärtigen Erkenntnisstand zusammen, so sind, basierend auf den vorliegenden Studien, besondere Betrachtungen von Kindern und Jugendlichen in den Wohnbereichen nicht erforderlich.“

 

{Vergleich mit:}

 

3. Absatz, 1. Satz

 

Auch wenn die Datenlage zu negativen Effekten von Verkehrslärm bei Kindern unzureichend ist und erheblicher Forschungsbedarf besteht, …“

 

 

 

Prof. Dr. med. Scheuch fasst seinen gegenwärtigen Erkenntnisstand, basierend auf die ihm vorliegenden Studien zusammen und schließt daraus, dass besondere Betrachtungen von Kindern und Jugendlichen in den Wohnbereichen nicht erforderlich sind, stellt aber schon im übernächsten Absatz eine unzureichende Datenlage zu negativen Effekten von Verkehrslärm bei Kindern fest und demzufolge einen erheblichen Forschungsbedarf.

 

Forschungsbedarf ja, aber bitte nicht in den Wohnbereichen?

 

Da Prof. Dr. med. Scheuchs gegenwärtigen Erkenntnisstand auf die ihm vorliegenden Studien basiert, ist seine Stellungnahme bzgl. der „Lärmwirkung bei Kindern“ (S. 56 ff) in der Sache unzureichend.

So erwähnt er u. a. die RANCH-Studie, nicht aber die Münchner-Studie 2.

 

Prof. Dr. med. Scheuch ist als Sachverständiger/Gutachter abzulehnen. Seine Äußerungen sind unsachlich und er verniedlicht die Gefahren von Fluglärm für Kinder, indem er die von Kindern erzeugten Schallpegel in Kindergärten eine größere Präferenz beimisst.

 

Diese Ausführungen sind sowohl inkonsequent als auch inkonsistent und werden folglich den Anforderungen einer soliden Bewertung der gesundheitlichen, vom Fluglärm ausgehenden Auswirkungen nicht gerecht.

 

 

 

 

…………………..

 

1 Risikofaktor nächtlicher Fluglärm, Abschlussbericht über eine Fall-Kontrollstudie

  zu kardiovaskulären und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens

  Köln-Bonn, Dr. Eberhard Greiser, Claudia Greiser

 

2 Fluglärm und Kinder, Stadtgesundheitsamt Frankfurt, Abteilung Medizinische

  Dienste und Hygiene, Braubachstraße 18-22, 60311 Frankfurt, Vgl. S. 3 - 10

   [Aus: Bullinger et al., 1998/99; Evans et al., 1998; Hygge et al., 2002]

Rss
 
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