Antwortschreiben des Luftamt Südbayern

1. Antwort: e-mail vom 24.02.2011

Vielen Dank für Ihr Schreiben. Wir werden den geschilderten Sachverhalt prüfen und uns
anschließend wieder bei Ihnen melden.


2. Antwort: Schreiben datiert am 03.03.2011, Eingang am 08.03.2011

Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern

Verkehrsflughafen Memmingen
Änderungsgenehmigung vom 09.07.2004 Az. 315.30-3736-MM-1,
Nebenbestimmungen zum Lärmschutz

Sehr geehrte ...,


im Vollzug der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen wurde bereits ermittelt, dass - entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut im Genehmigungsbescheid - auch Ihre Wohnlage Hoppenried Nr. 61 zu den betroffenen Gebieten gehört, in denen Schallschutzmaßnahmen nach Maßgabe der Vorgaben in der Genehmigung geewährt werden.

Nach Rücksprache mit der Allgäu Airport GmbH & Co. KG wurde uns hierzu mittgeteilt, dass sich das von der Flughafenbetreiberin beauftragte Schallschutzbüro (Accon GmbH) bereits mit Schreiben vom 16.11.2009 (und mit Erinnerungsschreiiben vom 21.12.2009) an Sie wandte, um einen Antrag auf Beteiligung am Schallschutzprogramm stellen zu können. Ein solcher Antrag wurde nach diesen Angaaben bisher nicht gestellt.

Hiernach besteht für Ihre Wohnlage grundsätzlich ein Anspruch auf Einbau von Lüftungseinrichtungen. Wir regen daher an, einen solchen Antrag bei der Allgäu Airport GmbH & Co. KG oder bei dem o. g. Schallschutzbüro zu stellen.

Im Übrigen ist die Änderungsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Memmingen bestandskräftig. Sowohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als auch das Bunndesverwaltungsgericht haben entsprechende Klagen abgewiesen. Im Rahmen dieser Klageverfahren wurde die Änderungsgenehmigung einschließlich der Prüfung der Belange des Lärmschutzes von den Gerichten vollumfänglich überprüft und im Ergebnis nicht beanstandet. Insofern gibt die Änderungsgenehmigung die rechtlich maßgebliche Bewertung der Lärmschutzbelange wieder.

Im Sinne einer zielführenden Bearbeitung erhalten die Airport GmbH & Co. KG sowie die Accon GmbH eine Kopie dieses Schreibens.

Ehinger

Regierungsdirektor

 

Dienstgebäude Maximilianstraße 39 80538 München

Rss
 
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